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Versicherung

Was passiert wenn doch etwas zu Bruch geht, bin ich automatisch versichert? Ja, Umzugsangebote beinhalten grundsätzlich eine gesetzliche Versicherung des Umzugsgutes. Hier erfahren Sie alles über die Schadenshaftung, wie ist Ihr Umzugsgut Versichert und wie Verhalten Sie sich im Schadensfall.

Die Haftung des Möbelspediteurs Jeder Möbelspediteur haftet Transportversicherung gem. § 451g HGB für alle Schäden, die am Umzugsgut zwischen Übernahme und Ablieferung entstanden sind bis zu einem Zeitwert von 620,00 EUR je cbm Laderaum, der für den Transport benötigt wird (bei einem voll beladenen 7,5t-Möbelwagen z.B. 35 cbm Laderaum = 21.700 EUR Gesamtversicherungswert). Sie haben die Möglichkeit, diese gesetzliche Mindesthaftung in der Gesamtsumme gegen einen geringen Frachtzuschlag (siehe Transportversicherung) für

den Differenzbetrag aufzustocken. Das Haftungsrisiko: Das „unabwendbare Ereignis“ Unabwendbares Ereignis: „Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung … auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte“ (§426 HGB). Für den Fall, dass unser Möbelwagen während des Umzuges z.B. von einem unter- oder nicht ausreichend versicherten osteuropäischen LKW gerammt oder vom Blitz getroffen oder in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt würde, können wir keinerlei Haftung übernehmen. Um dieses Risiko ebenfalls abzudecken, empfehlen wir den Abschluss einer separaten Transportversicherung (siehe Transportversicherung). Haftungs- und Transportversicherungsausschlüsse Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
  2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender ( wichtig: Beschriften Sie von Ihnen gepackte Kartons bei Inhalten wie Glas, Porzellan oder Elektronik )
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender
  4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpackten Gütern in Behältern (wenn unsere Mitarbeiter Glas, Porzellan und bruchgerfährdete Gegenstände nicht ein- und ausgepackt haben)
  5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
  6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen
  7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1.-7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Verhalten im Schadensfalle -nach dem HGB Sie vermeiden das Erlöschen Ihrer Schadensersatzansprüche bei Beachtung folgender Hinweise:.

  • Der Absender ist verpflichtet, das Gut sofort bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Leistungsnachweis oder einem Schadensprotokoll spezifiziert festzuhalten und dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen
  • äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste, die der Absender erst beim Auspacken des Umzugsgutes feststellt, müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden
  • Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall!!
  • Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt
  • Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist
  • Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung

Die Transportversicherung (Transportversicherungs-Versicherungsbedingungen Westeuropa) Transportversicherung zum Zeitwert Der Versicherungsschutz wird gewährt nach folgenden Bedingungen: Gegenstand der Versicherung Die Versicherung erstreckt sich auf alle Gegenstände, die nach der allgemeinen Auffassung als Teile einer Wohnungseinrichtung oder Büroeinrichtung anzusehen sind, gleichviel ob sie neu oder gebraucht sind. Kunstgegenstände wie Gemälde, Skulpturen und dgl., echte Teppiche, antikes Porzellan, Sammlungen und sonstige hochwertige Gegenstände sind bis zu 25 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert. Leicht zerbrechliche Gegenstände wie Glas, Kristall, Porzellan, Keramik, Steinplatten, Spiegel, Lampen und Röhren sind bis zu 10 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert. Für die unter eben genannten Gegenstände kann ein höherer Wertanteil vor Risikobeginn gegen Prämienzulage und unter Angabe der Einzelwerte versichert werden, andernfalls besteht Unterversicherung. Nicht versichert sind:

  • Tiere, Pflanzen, Schmucksachen und Edelsteine, Perlen, Geld, ungemünzte Edelmetalle, Wertpapiere und Urkunden;
  • Lebens- und Genussmittel, elektronische Datenverarbeitungsanlagen, wenn nicht besonders vereinbart.

Grundlage der Versicherung Allgemeine Deutsche See-Versicherungsbedingungen / Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung (ADS Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984). Umfang der Versicherung Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Umzug von einem Möbelspediteur durchgeführt wird und für den Inhalt von Behältnissen aller Art nur dann, wenn die Verpackung durch Mitarbeiter eines Möbelspediteurs erfolgt. Nicht ersatzpflichtige Schäden Die Versicherer leisten keinen Ersatz für Schäden verursacht durch: Leimlösungen, Verkratzen, Verschrammen, Druckstellen, Rissig- und Blindwerden der Politur, Farb-, Lack- und Emaille-Absplitterungen, Rost, Oxydation, Fadenbruch bei Röhren und Beleuchtungskörpern, Nichtfunktionieren von Uhren, Radio-, Fernseh- und sonstigen Apparaturen, Geräten, Instrumenten und dgl., es sei denn, dass diese Schäden als unmittelbare Folge einer versicherten Gefahr durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Die Bestimmungen über Ausschlüsse und nicht ersatzpflichtige Schäden in den jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben im übrigen unberührt. Beginn und Ende der Versicherung Wir der Umzug durch einen Möbelspediteur durchgeführt, beginnt die Versicherung mit der übernahme durch den Möbelspediteur und schließt auch das Einpacken, Abmontieren und Auseinandernehmen sowie das Auspacken, Zusammensetzen, Anbringen und Aufstellen des Umzugsgutes durch Mitarbeiter des Möbelspediteur ein. Zwischenlagerungen sind ohne besondere Vereinbarung bis zur Dauer von 30 Tagen und nur dann versichert, wenn sie „transportbedingt“ sind. Versicherungswert Versicherungswert ist der Zeitwert. Zeitwert ist der Neuwert mit einem angemessenen Abzug für Alter und Nutzung. Ein persönlicher Liebhaberwert ist nicht versicherbar. Ersatzleistung Die Versicherer ersetzen:

  • Im Falle des Verlustes den Zeitwert des betreffenden Teiles des versicherten Umzugsgutes;
  • Im Falle der Beschädigung die Kosten der Instandsetzung des betreffenden Teiles des versicherten Umzugsgutes, höchstens dessen Zeitwert
  • Bei Verlust oder Beschädigung eines Teiles einer Sacheinheit wird nur für das einzelne
  • Stück Ersatz geleistet
  • Reparaturen sind im Einvernehmen mit den Versicherern vorzunehmen
  • Wertminderungsansprüche jeder Art bleiben ausgeschlossen.

Erlöschen des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Möbelspediteur oder den Versicherern nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich angezeigt worden ist.

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